Campingordnung Kulkwitzer See
1. Camping ist nur auf dem Campingplatz an der Halbinsel gestattet. Auf dem Campingplatz der LeipzigSeen GmbH sind zur Aufstellung nur handelsübliche Zelte, Wohnwagen, Caravans oder andere handelsübliche Wohnmobile gestattet. Für die Aufstellung bzw. den Aufbau o.g. Unterkünfte auf den Campingplätzen am Kulkwitzer See sind Campinggenehmigungen erforderlich. Diese werden durch die Geschäftsführung bzw. durch die Angestellten der Rezeption nach Zahlung der entsprechenden Kosten erteilt. Der Zahlungsbeleg dient als Genehmigung, der hierauf ausgewiesene Aufenthaltszeitraum ist verbindlich und kann nicht eigenmächtig verändert werden. Geleistete Zahlungen gelten als Vergütung entstandener Kosten und Bereitstellung sowie Reservierung von Leistungen, Rückerstattungen sind nicht möglich. Die elektrischen Anlagen und Leitungen sowie Gasanlagen in und zu den o.g. Unterkünften müssen in einem fachmännisch überprüftem und zugelassenem Zustand sein. Entsprechende Prüfprotokolle sind auf Verlangen vorzuzeigen.
Der Aufenthalt von minderjährigen Personen ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Ausnahmen gibt es für angemeldete, offizielle Gruppenfahrten von Schulklassen, Vereinen, Kinder- und Jugendheimen u.ä. Einrichtungen, die unter Leitung von entsprechendem Betreuerpersonal stehen.
2. Das Befahren des Campingplatzes ist nur mittels eines elektronischen Schlüssels (Sep-Key) möglich, mit dem das Öffnung der Ein- bzw. Ausfahrtsschranke möglich ist. Jeder Gast erhält bei Anreise gegen eine Pfandgebühr in Höhe von 20.00 EUR einen derartigen Schlüssel. Dazu erhält er zwei weitere Schlüssel, jeweils zum Öffnen der Nachttore und der Sanitäreinrichtungen.
3. Jeder Campinggast hat sich vor Aufbau seiner Campingunterkunft in der Rezeption anzumelden, die Aufenthaltskosten zu entrichten und sich einen Standplatz zuweisen zu lassen. Ohne vorherige Entrichtung der Campingkosten ist eine Nutzung des Campingplatzes nicht gestattet. Eine eigenmächtige Standortauswahl ist möglich, es besteht jedoch kein Anspruch, es kann auch ein Platz zugewiesen werden. Die Campinggenehmigungen werden für alle Campinggäste, nur von der LeipzigSeen GmbH erteilt. Eine Weiter- bzw. Untervermietung der zugewiesenen Stellflächen bzw. Unterkünfte ist nicht gestattet. Ganzjähriges Dauercamping wird über den „Verein der Dauercamper am Kulkwitzer See“ auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen LeipzigSeen und Verein organisiert.
4. Beim Aufbau der Campingunterkünfte ist darauf zu achten, dass die zugewiesenen Stellflächen nicht überschritten werden und die Schutzabstände eingehalten werden. Im Interesse der Sicherheit sind Abgrenzungen der einzelnen Plätze mit Draht, Leinen, Stangen oder der Bau von Zäunen nicht gestattet. Der Aufbau eines Windschutzes mit einer Höhe bis zu 120 cm ist erlaubt. Für eine Abgrenzung durch Heckenpflanzung im Bereich des Dauercampingvereins ist eine Genehmigung einzuholen.
5. Camper mit PKW haben ihre Fahrzeuge entsprechend den Anweisungen der Campingplatzleitung abzustellen. Im Interesse des Schutzes der Umwelt und der Sauberhaltung des Gebietes ist das Waschen von Fahrzeugen nicht gestattet. LKW dürfen auf dem Platz nicht abgestellt werden.
6. Im eigenen Interesse haben sich alle Gäste des Erholungsgebietes so zu verhalten, dass andere Gäste nicht belästigt werden. Die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten sowie Gewerbebetreibungen sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.
Für Sport und Spiel stehen die dazu angelegten Freiflächen und Spielplätze des Gebietes zur Verfügung.
In der Zeit von 22.00 – 06.30 Uhr ist Nachtruhe, von 12.30 – 14.30 Uhr Mittagsruhe. In diesen Zeiten ist jegliche Lärmverursachung untersagt. Die Einfahrtsschranke ist in der Mittagszeit außer Betrieb, die Ausfahrt ist jedoch möglich. Während der Nachtruhe sind die Tore zum Platz verschlossen, nach Ein- oder Ausfahren sind diese Tore wieder zu verschließen, die Schranken sind über Nacht betriebsbereit.
7. Das Mitführen von Hunden und anderen sich frei bewegenden Haustieren ist auf dem Campingplatz nur in einem dafür vorgesehenen Bereich gestattet, auf den anderen Flächen des Platzes besteht Hundeverbot. Das Mitführen von Tieren in die Ferienunterkünfte der LeipzigSeen GmbH ist ausgeschlossen.
8. Für alle während des Aufenthalts auf den Campingplätzen entstehenden Abfälle sind die dafür vorgesehenen Behälter zu nutzen. Es ist nicht gestattet, anderswo entstandene Abfälle in diese Behälter einzubringen. Eine Möglichkeit der Entledigung von Sperrmüll ist nicht gegeben. Die Campinggäste sind aufgefordert, eine Mülltrennung in die bereitstehenden Getrenntmüllcontainer vorzunehmen. Hecken- und Rasenschnittabfälle sind nur in Abstimmung mit dem Rezeptionspersonal abzulagern, um eine schnellstmögliche Entsorgung sicherstellen zu können.
9. Jeder Gast hat die Möglichkeit, die Campingküche zu nutzen. Die Nutzung der Wasch – und Dusch- sowie Toilettenräume zum Spülen von Geschirr oder jede andere zweckentfremdete Nutzung ist nicht gestattet. Dies betrifft ebenso die Wasserentnahmestellen auf den Campingplätzen. Im Sanitärobjekt I kann kostenpflichtig eine Wasch-maschine genutzt werden. Die Entnahme von Warmwasser und Elektroenergie in den Sanitärgebäuden ist nur zur Verwendung innerhalb dieser Gebäude gestattet.
Die sanitären Einrichtungen im Erholungsgebiet sind nur mit Sonderschlüssel zu betreten. Gegen einen Pfandbetrag in Höhe von 20.00 EUR sind in der Rezeption Schlüssel für diese Anlagen erhältlich, siehe auch Punkt 2. der Campingordnung.
10. Die Vergabe von Elektroanschlüssen erfolgt durch die Campingplatzleitung. Für Dauercamper mit Stromanschluss erfolgt die Abrechnung der verbrauchten Elektroenergie entsprechend dem Stand des Elektrozählers. Diese Kosten sind vor der Abreise zu zahlen. Es ist grundsätzlich untersagt, eigenmächtig Veränderungen der Anschlüsse vorzunehmen. Besteht die Notwendigkeit, dass E-Anschlüsse gewechselt, abgeklemmt oder anderweitig verändert werden müssen, ist dies der Campingplatzleitung anzuzeigen, die in begründeten Fällen eine Veränderung herbeiführen kann. Die Anschlusswerte von 1,2 kW sollten nicht überschritten werden.
Für Zeitcampinggäste mit Wohnwagen/Wohnmobilen ist der Elektroenergiepreis im Stellplatzpreis enthalten. Zeltstellflächen werden teil mit, teils ohne Strom, gemietet werden.
11. Alle Einrichtungen des Erholungsgebiets Kulkwitzer See sind von den Gästen und Besuchern sorgfältig zu behandeln. Dies trifft besonders für die zur Vermietung kommende Ferienhäuser, Bungalows und Finnhütten zu. Jeder Gast des Ferienparkes Kulkwitzer See hat zum Ende seines Aufenthalts die gemieteten Unterkünfte in einem ordentlichen Zustand zu verlassen, Geschirr ist abzuwaschen, der Müll zu entsorgen, anschließend sind die Objekte abzumelden.
12. Die Bestimmungen des Brand-, Landschafts- und Naturschutzes sind einzuhalten. Den Hinweisen und Aufforderungen der Rezeptionsangestellten bzw. den Mitarbeitern der LeipzigSeen GmbH ist in eigenem Interesse Folge zu leisten. Auf Grund der Beschaffenheit der Böschungen (ehemals Braunkohletagebau) ist aus Standsicherheitsgründen jeglicher Eingriff in die Beschaffenheit der Böschungen untersagt. Das Entfernen von Büschen und Bäumen ist generell nicht gestattet. Im Interesse des Brandschutzes ist das Abbrennen von Lagerfeuern wegen der hohen Brandgefahr grundsätzlich nicht gestattet. Entsprechend der Gebietsordnung ist das Abbrennen sogenannter Schwedenfeuer an verschiedenen Standorten genehmigt. Im Bereich der Halbinsel ist das Abbrennen von Schwedenfeuern im Uferbereich Nähe Tauchereinstiegstelle gestattet. Grillen ist auf den dafür vorgesehenen Grillplätzen möglich.
13. Campinggäste, die im Kulkwitzer See tauchen möchten, entnehmen die dafür geltenden Regelungen der dazu erlassenen Allgemeinverfügung der zuständigen Ämter. Grundsätzlich können Tauchgänge nur über die entsprechenden Einstiegstellen vorgenommen werden. Das Füllen von Flaschen ist nur in den Tauchstützpunkten gestattet und in den Unterkünften der LeipzigSeen GmbH sowie auf dem Campingplatz untersagt.
Zum Baden sind die ausgewiesenen Strandabschnitte zu nutzen.
Jeder Campinggast hat zum Ende seines Aufenthaltes die von ihm genutzte Stellfläche in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Es besteht keine Möglichkeit, dass Gegenstände auf den Plätzen für eine spätere Nutzung abgelagert werden.
14. Verstöße gegen diese Ordnung können mit Platzverweis oder auch Campingverbot für die Folgejahre auf dem Campingplatz der LeipzigSeen GmbH geahndet werden. Eine Kostenrückerstattung erfolgt nicht.
15. Bekanntmachungen, Aushänge und Veröffentlichungen erfolgen über Aushänge in der Rezeption.
16. Den Gästen wird empfohlen, eine Camping- bzw. Reiseversicherung abzuschließen, da seitens der LeipzigSeen GmbH kein Versicherungsschutz, ausgenommen der gesetzlichen Haftpflicht, gewährt werden kann.
17. Diese Campingordnung setzt keine anderen Gesetzlichkeiten außer Kraft. Verstöße gegen andere, vom Gesetzgeber erlassenen Verordnungen bzw. Gesetze können nach geltendem Recht geahndet werden.
