Sprechstunde

Stellen Sie Ihre Frage rund ums Seerecht im Neuseenland! Wir versuchen, zu antworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Aussagen geben können, dass wir keine juristische, versicherungsrechtliche oder steuerliche Beratung durchführen. 

Stellen Sie Ihre Frage an unsere Juristin Anja Wacker! wacker@leipzigseen.de

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12.07.2011
Frage:
Sehr geehrte Frau Wacker,
da mein Antrag zum Befahren des Cospudener Sees mit einem Verbrennungsmotor wegen zu viel Anträgen abgelehnt wurde hier meine Frage: Kann ich die Tour 1 vom Cospudener See zur Innenstadt mit einem Schlauchboot mit Elektromotor befahren?
Die Ablehnung war für mich als Leipziger sehr enttäuschend. Im Moment bin ich halt gezwungen mein gutes Geld in einem anderen Bundesland auszugeben. Das Befahren der Saale von Weißenfels aus ist völlig unkompliziert und das zu Wasserlassen des Bootes kostet auch nix. Die Berliner – und Markischen Gewässer sind ähnlich unkompliziert.

Viele liebe Grüße
Sylvio Peter

Antwort:
Sehr geehrter Herr Peter,

leider gibt es derzeit von der Unteren Wasserbehörde für den Cospudener See keine wasserrechtlichen Genehmigungen für Boote mit Verbrennungsmotor, da dieser wohl ausgelastet sei. 

Der Kurs 1 des Gewässerverbundes ist mit Booten befahrbar, welche durch Muskelkraft betrieben werden, also z. B. mit dem Kanu. Das LeipzigBoot als gewässerangepasstes Spezialboot darf diesen Kurs auch befahren. Private Motorboote können den Kurs 1 derzeit leider nicht befahren. 

Mit Ihrem Schlauchboot mit Elektromotor können Sie jedoch auf dem Cospudener See fahren. Das Befahren des Cospudener Sees mit kleinen Booten mit Elektromotor ist durch Allgemeinverfügung gestattet und bedarf keiner gesonderten wasserrechtlichen Genehmigung. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mit Ihrem Boot mit Elektromotor auf dem Cospudener See besuchen würden!

Viele Grüße
Anja Wacker
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10.7.2011
Frage: 
Sehr geehrte Frau Wacker,
welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Seen im Leipziger Süden (Markkleeberger See, Cospudener See, Störmthaler See, Zwenkauer See, Hainer See) bezüglich des "ins Wasser bringens" von privaten Segelbooten?
Im konkreten Fall geht es um einen transportablen Schlauchkatamaran, der in 2 Taschen verpackt (35cmx35cmx180cm) zerlegt transportiert (auch ohne PKW transportierbar, da Gesamtgewicht ca. 40kg) in ca. 30min zu einem 4,30m langen und 2,20m breiten Schlauchkatamaran mit 9,9m² Segelfläche montiert werden kann. Von daher wird weder ein Wasser- noch ein Landliegeplatz benötigt.
Kann ich dieses Boot an allen zugänglichen Stellen der o.g. Seen zusammenbauen und zu Wasser lassen?
Welche Einschränkungen bestehen (Badestrände, Privatgelände; Vermietung an Vereine etc.)?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gabler

Antwort: 
Sehr geehrter Herr Gabler,

für den Cospudener und den Markkleeberger See ist dies in den jeweiligen Allgemeinverfügungen geregelt.

Diese finden Sie auf unserer Internetseite hier:

http://www.leipzigseen.de/servicecenter/kuestenwache-recht-ordnung-der-leipzigseen/av-cossi.html
http://www.leipzigseen.de/servicecenter/kuestenwache-recht-ordnung-der-leipzigseen/av-markkleeberger-see.html

Der Cospudener See kann mit kleinen Fahrzeugen bis zu 10 m Länge (auch mit Elektromotor) befahren werden. 

Beim "ins Wasser bringen" Ihres Bootes, welches eine Länge von 4,30 aufweist, ist zu beachten, dass am Cospudener See laut der Allgemeinverfügung kleine Fahrzeuge ab einer Länge von 3  Meter  nur an  den dafür vorgesehenen und zugelassenen Anlagen ein- und  ausgesetzt werden dürfen. Dazu sind entsprechende technische Hilfsmittel, z.B. Slipanlagen oder Bootskarren, zu nutzen. Dies können Sie gern am Hafen Pier1 am Cospudener See tun. 

Am Markkleeberger See ist das Befahren mit kleinen Fahrzeugen (max. 10 m Länge) ohne eigene Triebkraft zum Gemeingebrauch zugelassen. 

Störmthaler, Zwenkauer und Hainer See sind im Moment für die Nutzung noch nicht freigegeben. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Viele Grüße
Anja Wacker
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23.06.2011
Frage:
Sehr geehrte Frau Wacker, 

Ich besitze ein Schlauchboot mit Benzinmotor, mit Genehmigung für den Cospudener See. Darf ich mit dieser Genehmigung auch den Kurs 1  vom Cospudener See - Innenstadt befahren?  

 mit frdl. Grüßen A. Kotte

Antwort:
Sehr geehrter Herr Kotte,

die Genehmigung, welche Sie für Ihr Schlauchboot mit Benzinmotor für den Cospudener See haben, gilt tatsächlich nur für den Cospudener See. Für den Kurs 1 vom Cospudener See zur Innenstadt hat diese leider keine Geltung. Auf dem Kurs 1 werden zunächst nur das LeipzigBoot und Kanus nutzbar sein. Abschnittsweise wird der Kurs 1 für Ruderboote nutzbar sein (Elster- und Pleißeflutbett, Pleiße bis agra-Wehr, Seen).

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Anja Wacker 

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14.06.2011
Frage:
Sehr geehrte Frau Wacker,

Ich habe mir einige Regelungen rund um die Ausübung des Wassersportes
auf dem Cospudener See durchgelesen, konnte aber eine Frage nicht
beantworten:

Ist beim Befahren des Cospudener Sees (auch Markkleeberger Sees oder
zukünftig dem Zwenkauer See) mit
a) einem Segelboot (Jolle, ohne Motor)
b) einem Segelboot mit Hilfsmotor (Verbrenner oder elektrisch, ca. 2-5 PS)
c) einem Segelboot oder Motorboot mit einer Motorleistung von ca. 20 PS
unabhängig von dem Vorhandensein einer wasserrechtlichen Genehmigung
nach SächsWG irgendeine Form von Befähigungszeugnis erforderlich?

D.h., benötige ich beispielsweise einen Sportbootführerschein (Binnen)
für die o.g. Nutzungsarten?

Gibt es für das Befahren außer einer eventuellen Führerscheinpflicht
andere Einschränkungen (Alter etc?)

Vielen Dank
Eckhard Scheibler

Antwort:
Sehr geehrter Herr Scheibler,

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

Die Tagebaurestseen im Südraum Leipzig - also auch der Cospudener See, der Zwenkauer See und der Markkleeberger See - sind derzeit noch keine Binnenschifffahrtsstraßen. Für den Cospudener See wird derzeit von der Landesdirektion Leipzig geprüft, diesen ggf. für schiffbar zu erklären, aber eine entsprechende Entscheidung ist noch nicht in Sicht. 

Der Sportbootführerschein Binnen gilt für die Binnenschifffahrtsstraßen. Für die oben genannten Seen ist daher im Moment ein Sportbootführerschein Binnen nicht erforderlich, aber empfehlenswert. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass eine Schiffbarerklärung erfolgen kann, sowie um die entsprechenden Regelungen der Schifffahrt zu kennen und auch anwenden zu können. 

Auf Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein Binnen (oder ein gleichgestelltes Befähigungszeugnis) für Sportboote von mehr als 3,68 kW (5 PS) Motorleistung und weniger als 15 m Länge erforderlich. Bei einem Segelboot ohne Antriebsmaschine muss der Führer des Segelbootes körperlich, geistig und fachlich geeignet sein. Bei einem Sportboot mit Motor von 3,68 KW oder weniger muss neben der körperlichen, geistigen und fachlichen Eignung noch ein Mindestalter von 16 Jahren gegeben sein. 

Wenn Sie den Cospudener See mit einem von Ihnen genannten Boot befahren möchten, benötigen Sie einen Liegeplatz am Cospudener See. Diesen können Sie erfragen bei der Pier1 GmbH & Co. KG unter 0341 356510. 

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Wacker 

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17.04.2011
Frage:
Sehr geehrte Frau Wacker,

1.)     Welche EU Norm muß mein Motor laut Konformitätserklärung erfüllen?

2.)     Ich habe gelesen, dass dafür ein Liegeplatz erforderlich ist. Ich baue aber das Boot abends wieder zusammen und nehme es mit nach Hause. Wie verhält es sich da mit einem Liegeplatz, und wenn ich dennoch einen Nachweis benötige, wo bekomme ich einen Liegeplatz her?

3.)     An wen sende ich den Antrag?

Vielen Dank für Ihre Mühe und viele Grüße

Sylvio Peter

Antwort:
Sehr geehrter Herr Peter,

Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

1.) Richtlinie 94/25/EG bzw. 2003/44/EG, ggf. Richtlinie 97/68/EG, Richtlinie 2004/26/EG, 28. BImSchV

2.) Da wir davon ausgehen, dass Sie zum einen unsere Slipprampe sowie auch für Pausen, das Ein- und Aussteigen usw. unseren Steg am Pier1 nutzen werden, ist eine Tagesliegeplatzgebühr von 5 Euro in unserer Hafenmeisterei, dort bei Frau Thiel, Hafenstraße 21, 04416 Markkleeberg, zu entrichten. 

3.) Besitzt Ihr Schlauchboot einen Elektromotor müssen Sie hierfür keinen gesonderten Antrag nach § 46a SächsWG bei der Unteren Wasserbehörde stellen. Handelt es sich jedoch um einen Benzinmotor, ist ein solcher Antrag erforderlich, um auf dem Cospudener See fahren zu können.

Diesen Antrag finden Sie HIER:

Den Antrag stellen Sie bei der Unteren Wasserbehörde

Landkreis Leipzig 
Frau Dr. Jutta Harre                
(SG Wasser / Abwasser) 
Karl-Marx-Str. 22, Haus 3
04668 Grimma

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

Viele Grüße

Anja Wacker
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11.04.2011
Frage:
Sehr geehrte Frau Wacker,

gemäß §4a der BinSchUO dürfen Boote, welche vor dem 15.6.1998 beriets in der EU in Betrieb genommen wurden, auch ohne die CE Zertifizierung betrieben werden. Gilt dies auch für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung für den Cospudener See?
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Swen König

Antwort:
Sehr geehrter Herr König,

Ihre Frage zur CE-Zertifizierung möchte ich wie folgt beantworten: 

Der § 4a BinSchUO ist nicht mehr in Kraft.

Für das Befahren des Cospudener Sees mit einem motorbetriebenen Boot (außer Elektromotor) ist eine Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde erforderlich. Einen entsprechenden Antrag finden Sie HIER. An diesen Antrag sind eine CE-Zertifizierung des Antriebsmotors und des Bootes bzw. eine Allgemeine Betriebserlaubnis und auch eine Erklärung des Herstellers, dass der Motor EU-Richtlinien entspricht (sog. EU-Konformitätserklärung) beizufügen. Bei den ehemaligen Tagebauseen handelt es sich um sehr junge und somit sensible Seen, so dass dies erforderlich ist, um die sehr gute Wasserqualität weiter zu erhalten.  

Den Antrag stellen Sie bei der Unteren Wasserbehörde

Landkreis Leipzig 
Frau Dr. Jutta Harre               
(SG Wasser / Abwasser) 
Karl-Marx-Str. 22, Haus 3
04668 Grimma

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe gern für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Wacker 
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22.09.2010
Frage:
Ich habe ein Schlauchboot mit ca. 3,00 Metern Länge und möchte mir einen Benzinmotor mit 2 - 3 PS zulegen. Was muss ich beachten, damit ich auf den Leipziger Seen fahren kann und was für Papiere brauche ich?

Antwort:

Hallo Herr Winkler,

wenn Sie mit Ihrem Schlauchboot mit Benzinmotor z. B. auf dem Cospudener See fahren möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung von der unteren Wasserbehörde. Für den Cospudener See ist dies das Umweltamt des Landkreises Leipzig. Ihre Ansprechpartnerin dort ist Frau Dr. Harre.

Die entsprechenden Kontaktdaten und einen Antrag für die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung finden Sie auf unserer Internetseite www.leipzigseen.de unter folgendem Link: HIER

Bei einem Benzinmotor muss es sich um einen 4-Takt-Motor handeln, welcher entsprechend den EU-Richtlinien eine EU-Konformität aufweist.

Möchten Sie den See ohne Benzinmotor befahren, oder das Schlauchboot mit einem Elektromotor nutzen, benötigen Sie diese wasserrechtliche Genehmigung nicht. Das Befahren mit einem Schlauchboot ohne Motor oder mit einem Elektromotor ist z. B. auf dem Cospudener See von der Allgemeinverfügung gedeckt. 

Des Weiteren können auf den einzelnen Seen Höchstgeschwindigkeiten vorgeschrieben sein bzw. auch kleine Sperrgebiete bestehen, welche nicht befahren werden dürfen. Dies können Sie in den Allgemeinverfügungen der Seen nachlesen. Auch diese finden Sie unter www.leipzigseen.de unter: 

dort unter "Allgemeinverfügungen".

Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Befahren der Seen!

Viele Grüße

Anja Wacker 
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07.09.2010
Frage:
Im Cospudener See sieht man gelegentlich Schwimmer, die diesen durchschwimmen. Je nach den Gegebenheiten (z.B. Sonnenstand, Wellenhöhe) sind diese Schwimmer von einem Segelfahrzeug, Kite oder Surfbrett aus schlecht, spät und teilweise gar nicht zu erkennen. Würde es zu einem Unfall zwischen dem Schwimmer und dem Wasserfahrzeug kommen, wie stellt sich dann die Schuldfrage?

Antwort:

Hallo,

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten: 

Auf dem Cospudener See ist durch die Zulassung des Gemeingebrauchs und die Allgemeinverfügung eine vielfältige Nutzung möglich. So nutzen Schwimmer, Segler, Kiter, Surfer usw. den See. 

Um nun Konflikte dieser verschiedenen Nutzungen zu vermeiden, gilt grundsätzlich zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem See, dass sich jeder Fahrzeugführer so zu verhalten hat, dass Personen oder Sachen nicht gefährdet oder geschädigt und andere Personen bei der Benutzung des Gewässers nicht behindert oder belästigt werden. Bootsführer dürfen durch ihre Fahrweise keine anderen Gewässerbenutzer gefährden. 

Wenn also der Stand der Sonne eine gute Sicht verhindert oder durch starken Wellengang nicht erkennbar ist, ob sich Schwimmer in der Nähe des Bootes befinden, muss die Geschwindigkeit und Fahrweise soweit angepasst werden, dass eine Gefährdung derer - und auch aller weiteren Gewässerbenutzer - nicht erfolgt!

Wie überall gilt also auch hier: gegenseitige Rücksichtnahme!

Ich hoffe, Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben und stehe für weitere Rückfragen gern zur Verfügung.

Viele Grüße

Anja Wacker 
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10.08.2010
Frage:
Hallo aus Köln,
 
wir würden gern wissen, auf welchen der Seen man mit einem 2.8m langen Segelboot mit weniger als 3qm Segelfläche segeln darf, wenn man das Boot abends auf dem Auto mitnimmt.
 
Was kostet es ggf. das Boot zu Wasser lassen zu dürfen (Anleger, Rampe etc) ? 
Welche Voraussetzungen sind zu beachten? 
Da wir eine lange Anreise haben, möchten wir gern vorher wissen, was auf uns zukommt.
 
Freundliche Grüße,
 
Michael Garbrock

Antwort:

Sehr geehrter Herr Garbrock,

vielen Dank für Ihre Frage bzgl. des Segelns auf den Leipzigseen. 

Segeln können Sie auf folgenden Seen des Leipziger Neuseenlandes:

Cospudener See
Kulkwitzer See
Markkleeberger See

Auf dem Hainer See wird dies in Kürze möglich sein und auch auf den weiteren Seen des Neuseenlandes, wie Zwenkauer See, Störmthaler See usw. wird - sobald sie fertig geflutet sind - das Segeln möglich sein.  

Wenn man die Slipprampe am Pier1 am Cospudener See nutzt, kostet das 5 Euro und beinhaltet zudem einen Tagesliegeplatz am Pier1. 

Kleine Boote, die durchaus mit der Hand tragbar sind, können aber an jedem Ufer (außer in Schilf- und gekennzeichneten Verbotsgebieten) am Cospudener See und Kulkwitzer See zu Wasser gelassen werden. 

Das Segeln ohne Antrieb ist von den Allgemeinverfügungen bzw. dem Gemeingebrauch für die Seen eingeschlossen und daher für Sie ohne weiteren Aufwand möglich. (Verbotsgebiete, Röhricht- und Schilfgebiete dürfen nicht befahren werden.)

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt und stehen Ihnen gern für weitere Fragen rund um das Neuseenland zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Anja Wacker 
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31.03.2010
Frage:
Ist das Neuseenland im Südraum von Leipzig auch mit dem Motorboot
befahrbar? Wir haben ein Motorboot und verfolgen den Bau mit großen
Interesse, aber es wird nie erwähnt, ob man mit Motorbooten fahren kann.

Antwort:
wir können Ihnen hinsichtlich des Fahrens mit einem Motorboot im Leipziger Neuseenland folgendes mitteilen: 

Das Fahren mit einem Motorboot mit Verbrennungsmotor ist in bestimmten Gebieten des Leipziger Neuseenlandes möglich. So zum Beispiel auf dem Cospudener See. Hierfür benötigen Sie einen Liegeplatz am Cospudener See sowie eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 46a SächsWG. Diesen Antrag auf eine wasserrechtliche Genehmigung können Sie bei der zuständigen Wasserbehörde

Landkreis Leipzig
Frau Dr. Jutta Harre
Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Tel: 03437 984704

stellen. Der Motor des Bootes muss EU-Richtlinienkonform sein. Dies ist erforderlich, da es sich bei Tagebauseen um sehr junge und somit sensible Seen handelt. Die sehr gute Wasserqualität des Cospudener Sees kann so gewährleistet bleiben. 

Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie unter: 

http://www.leipzigseen.de/servicecenter/kuestenwache-recht-ordnung-der-leipzigseen/sonstige-gewaesserbenutzung.html


Darüber hinaus wird derzeit von den zuständigen Behörden an einer Schiffbarerklärung des Kurses 1 des Leipziger Neuseenlandes gearbeitet. Dieser Kurs wird zukünftig vom Leipziger Stadthafen bis hin zum Cospudener See und in wenigen Jahren bis zum Zwenkauer See führen. Auch auf diesem Kurs wird - sobald er freigegeben ist - auf noch zu regelnden Strecken - auch ohne wasserrechtliche Genehmigung - das Fahren mit einem Motorboot möglich sein. 

Boote mit Elektromotor sind zum Beispiel auf dem Cospudener See generell zulässig. 

Gern stehen wir Ihnen für weitere Fragen zu Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Anja Wacker
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25.03.2010
Frage:
Wir würden gern im Hainer See tauchen. Ist dies derzeit schon möglich und gibt es hierfür bereits konkrete Festlegungen? Was müssen wir beachten?

Antwort:
Am Hainer See ist ein Gemeingebrauch, welcher z. B. das Baden und auch das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft erlauben würde, noch nicht zugelassen. Auch eine Allgemeinverfügung, welche über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzungen - so zum Beispiel auch das Tauchen mit Atemgerät - zulassen kann, ist noch nicht in Kraft. Dies ist jedoch derzeit durch die zuständigen Behörden in Arbeit. Wir hoffen, dass dies zeitnah erfolgen kann. 

Das Tauchen ist daher zurzeit im Hainer See noch nicht erlaubt!

Der Bereich des Kahnsdorfer Sees wird voraussichtlich für diese Nutzungen auch in Zukunft nicht freigegeben werden.

Sobald eine Zulassung für das Tauchen mit Atemgerät im Hainer See vorliegt und die entsprechenden Bereiche definiert sind, werden wir Ihnen dies mitteilen und würden uns freuen, Sie dann als Taucher am Hainer See begrüßen zu dürfen!
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26.08.2009
Frage: Hallo Frau Wacker, ich habe gelesen, dass die neu gefluteten Seen im Leipziger Raum unter die Sächsische Schifffahrtsverordnung fallen sollen und so deren Bestimmungen auf die Seen anwendbar sind. Stimmt das und was für Auswirkung würde dies auf die Seen haben? Wie ist der derzeitige Stand? Viele Grüße, Lars Müller
 
Antwort: Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Frage. Es ist richtig, dass derzeit eine Überarbeitung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung stattfindet, mit dem mutmaßlichen Ziel, deren Geltungsbereich zu erweitern. Diese Überarbeitung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten, wird aber sicher in den nächsten Wochen erfolgen. Ob in der Folge dann die Sächsische Schifffahrtsverordnung auch für die Leipziger Tagebauseen gilt, bleibt zunächst abzuwarten. Sobald die überarbeitete Sächsische Schifffahrtsverordnung in Kraft getreten ist, würden wir uns erlauben, auf Ihre Frage zurückzukommen und Ihnen dann mitzuteilen, was dies für die Seen und deren Nutzung für Auswirkungen haben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Wacker
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30.07.2009
Frage: Sehr geehrte Frau Wacker, ist auf einem der Seen im Leipziger Seenland das Fahren mit Jetski(Wassermotorrad) erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen
Sven Bartelt, Lt Sven Bartelt, Universität der Bundeswehr München

Antwort: Sehr geehrter Herr Bartelt, vielen Dank für Ihre Frage. Im Moment ist Jetski an den Seen im Leipziger Neuseenland nicht allgemein erlaubt. Sie können jedoch für die entsprechende Nutzung mit Jetski am Hainer See im Leipziger Südraum eine Anfrage an die Firma Blauwasser Seemanagement GmbH, Theodor-Sältze-Straße 10, 04552 Lobstädt OT Kahnsdorf sowie an das Landratsamt Leipziger Land hierzu richten. Zeiten und Bereiche für eine entsprechende Nutzung können festgelegt werden, jedoch kann eine entsprechende Nutzung wahrscheinlich erst im nächsten Jahr erfolgen.
Wir hoffen, Ihnen hiermit etwas weitergeholfen zu haben und stehen gern für ergänzende Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Wacker
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24.01.2009
Frage: Die Allgemeinverfügung für den Cospudener See wurde 2008 novelliert. Darf ich mit meinem Segelboot (Länge 8,50m) noch am Pier1 liegen?

Antwort: Aber ja. Wenn Sie einen gültigen Liegeplatzvertrag mit Pier1 abgeschlossen haben, können Sie mit einem Segelboot bis 10m Länge am Cospudener See segeln. Haben Sie einen Verbrennungsmotor am Boot, so ist jedoch eine wasserrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Landkreis Leipzig in Borna bzw. Grimma zu beantragen.
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