Antragstellung für die Sonstige Gewässerbenutzung

Für Gewässerbenutzungen, welche nicht dem Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch unterliegen und welche nicht in einer Allgemeinverfügung geregelt sind, kann von der unteren Wasserbehörde eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 46 a SächsWG erteilt werden. 

Dies kann u. a. folgende Nutzungen betreffen: 

  • die Durchführung von sportlichen und sonstigen Veranstaltungen auf  dem Wasser 
  • das Befahren von nicht schiffbaren Gewässern mit maschinengetriebenen Fahrzeugen 
  • die Ausübung des Tauchsports mit technischen Hilfsmitteln (Sauerstoffflaschen) an Gewässern, wo dies die Allgemeinverfügung nicht vorsieht

Eine wasserrechtliche Genehmigung ist zu versagen, wenn von dem beabsichtigten Unternehmen eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit oder erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für andere Grundstücke, Bauten oder sonstige Anlagen zu erwarten sind, die durch Bedingungen und Auflagen weder verhütet, noch ausgeglichen werden können. 

Zuständigkeiten für wasserrechtliche Genehmigungen: 

Südhälfte Cospudener See, Markkleeberger, Zwenkauer, Störmthaler, Hainer See:

Landkreis Leipzig
 

Frau Dr. Jutta Harre                Telefon: +49 3437 9841919  
(SG Wasser / Abwasser) 
Karl-Marx-Str. 22, Haus 3
04668 Grimma


Nordseite Cospudener See, Innenstadtgewässer Leipzigs

Stadt Leipzig
 

Amt für Umweltschutz 
04229 Leipzig
Nonnenstraße 5 c
Tel: +49 341 123 3409

Das Antragsformular finden Sie hier