Kontrollgang der Wasserbehörde am 19.09.2009
Wasserrechtliche Genehmigung – Wichtiger Hinweis für alle Bootseigentümer
Aufgrund aktueller Kontrollen der zuständigen Wasserbehörden bitten wir alle Bootseigentümer, deren Boote mit einem Verbrennungsmotor versehen sind, schnellstmöglich bei der zuständigen Wasserbehörde einen Antrag auf eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 46a SächsWG zu stellen.
Diese wasserrechtliche Genehmigung ist für alle Gewässerbenutzungen, welche nicht dem Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch unterliegen und welche nicht in einer Allgemeinverfügung geregelt sind, erforderlich. Das Befahren der Tagebauseen mit Booten mit Verbrennungsmotor ist derzeit nur mit einer wasserrechtlichen Genehmigung möglich. Sind die Nutzungen und insbesondere die Boote mit den Motoren genehmigungsfähig, werden die Genehmigungen von der zuständigen Wasserbehörde erteilt.
Wird ein Gewässer entgegen § 46a SächsWG ohne die erforderliche Genehmigung benutzt oder einer Nebenbestimmung einer solchen Genehmigung zuwider gehandelt, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.
Zuständigkeiten für wasserrechtliche Genehmigungen:
Südhälfte Cospudener See, Markkleeberger See, Zwenkauer See, Störmthaler See, Hainer See:
Landkreis Leipzig Frau Dr. Jutta Harre
Telefon: +49 3437 9841919
(SG Wasser / Abwasser) Karl-Marx-Str. 22, Haus 304668 Grimma
Nordseite Cospudener See, Innenstadtgewässer LeipzigsStadt Leipzig
Amt für Umweltschutz
Telefon: +49 341 123 3409
Nonnenstraße 5 c
04229 Leipzig
Das Antragsformular für eine wasserrechtliche Genehmigung finden Sie hier
