Hier haben wir einige relevante gesetzliche Regelungen und Verordnungen für Sie zusammengestellt
Binnenschifffahrtsstraßenordnung hier
Bundeswasserstraßengesetz hier
Sportbootvermietungsverordnung hier
Wasserwandern hier
Rechtsbereinigte Sächsische Schifffahrtsverordnung
Stand 06. September 2009 hier
Sächsische Badegewässerverordnung hier
Seesportbootverordnung hier
Wasserhaushaltsgesetz hier
Wassermotorräderverordnung hier
Wasserskiverordnung hier
Sächsisches Wassergesetz hier
Floßgraben noch auf Jahre motorbootfrei hier
26.April 2011 Wasserbehörde
Alle Boote mit Motor brauchen eine Genehmigung
Motorbetriebene Schiffe und Flöße (auch mit Elektromotor) dürfen in Leipzig nur mit einer wasserrechtlichen Genehmigung der Stadt fahren. Darauf weist das Ordnungsdezernat zum jetzigen Saisonstart hin. In Leipzig seien alle Gewässerim Sinne des § 36 des Sächsischen Wassergesetzes(SächsWG) nicht schiffbar.
Einzige Ausnahme ist der Saale-Leipzig-Kanal (im Volksmund Elster-Saale-Kanal) als Bundeswasserstraße.
Bei der Zulassung privater Motorboote werde in Leipzig grundsätzlich auf Elektroantrieb orientiert. Auf dem Cospudener See dürfen kleine Elektromotorboote mit Gel-Akkumulatoren ohne Einzelgenehmigung betrieben werden, weil diesmit einer Allgemeinverfügung geregelt wurde. Für den Markkleeberger See gilt ebenfalls eine Allgemeinverfügung zur Genehmigung von Elektromotorbooten. Die Leipziger Fließgewässer befinden sich teilweise im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Auwald“. Folgende Abschnitte sind zugunsten des Natur- und Gewässerschutzes generell vom Motorbootverkehr (auch mit Elektromotor) ausgenommen: Mühlpleiße, Parthe, Kleine Luppe sowie die Weiße Elster (ab Gefällestufe Hartmannsdorf bis Schleußig, Höhe Antonienstraße und ab dem unteren Elsterwehr). Für den Floßgraben wurden bisher keine privaten Motorboote zugelassen, da hier ein umfangreiches Monitoring der bisherigen Nutzungen und deren Auswirkungen auf das Gewässer und sein Umfeld stattfindet. Auf den Fließgewässern können aktuellwasserrechtliche Genehmigungen von privaten Elektromotorbooten für folgende Flüsse in Aussicht gestellt werden:
Weiße Elster zwischen Palmengartenwehr und Küchenholz (Hüfferstraße), für den Karl-Heine-Kanal, für den Elstermühlgraben, für Elster- und Pleißeflutbett sowie für die Pleiße nach Inbetriebnahme der Connewitzer Schleuse. Für die Seen südlich von Leipzig (außerhalb der Stadt) ist die Wasserbehörde des Landkreises Leipzig zuständig.
Infos dazu unter www.landkreisleipzig.de
Quelle LVZ vom 26.April 2011
Zum aktuellen Stand der Schiffbarkeitserklärung des Kurses 1 des Gewässerverbundes
Stand 29.04.2010
Die Schiffbarkeitserklärung des Gewässerverbundes geht in die nächste Runde.
Für die Schiffbarkeitserklärung des Kurses 1 des Leipziger Gewässerverbundes läuft derzeit das Anhörungsverfahren der Beteiligten.
Herr Walter-Christian Steinbach, Präsident der Landesdirektion Leipzig betonte in der Veranstaltung am 26.04.2010 in der Landesdirektion Leipzig, dass die Erklärung der Schiffbarkeit zu Planungssicherheit für Investoren und verlässliche und konstante Regelungen für Freizeitsportler und zur Rechtssicherheit für die Nutzer führt. Auch die Umwelt sei besser geschützt, als durch die derzeit üblichen einzelnen wasserrechtlichen Genehmigungen nach den Genehmigungen gemäß § 46a SächsWG.
Bei einer Schiffbarkeitserklärung des Kurses 1 des Gewässerverbundes werden einheitliche Regelungen gelten, welche – entgegen den derzeitigen Genehmigungen nach § 46a SächsWG - unbefristet gelten. Die Wasserschutzpolizei wird nach der neuen Zuständigkeitsverordnung auch auf schiffbaren Gewässern, die nicht in Anlage 3 zu § 36 Abs. 2 SächsWG aufgeführt sind, zuständig sein.
In den nächsten Wochen werden nun alle Beteiligten angehört, so die Investoren, Gewerbetreibenden, Seebetreiber, Ruder- und Kanusportvereine, Gemeinden und die Naturschutzverbände.
Stand der Schiffbarkeitserklärung des Kurses 1 des Leipziger Gewässerverbundes
Stand 16.März 2010
Die Erklärung der Schiffbarkeit des Kurses 1 des Leipziger Gewässerverbundes ist derzeit in Arbeit. Die große Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden wünschen sich klare und einheitliche Regeln.
Die Neuerungen durch die rechtsbereinigte Sächsische Schifffahrtsverordnung
Stand: 06.09.2009
Die rechtsbereinigte Sächsische Schifffahrtsverordnung warf in den vergangenen Tagen und Wochen einige Fragen dahingehend auf, ob diese zu veränderten Nutzungsbedingungen der Tagebauseen im Südraum Leipzigs führt. Daher möchten wir an dieser Stelle in der gebotenen Kürze auf die Neuerungen der rechtsbereinigten SächsSchiffVO eingehen:
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