Küstenwache

Alles über die Nutzungsrechte der LeipzigSeen.

In unserer "Küstenwache" finden Sie die Allgemeinverfügungen für die Seen, den Gemeingebrauch, Anträge für die Zulassung Ihrer Boote, die Zulassungsbehörden, das aktuelle Wasserrecht und vieles mehr.


Gemeingebrauch und Allgemeinverfügungen

Allgemeinverfügungen und Gemeingebrauch Allgemeinverfügungen regeln die für jedermann geltenden grundlegenden Nutzungsmöglichkeiten und Verbote auf den neuen Tagebauseen.


Genehmigungspflichtige Gewässernutzung

Möchten Sie ein Gewässer über die Allgemeinverfügung hinaus nutzen, zum Beispiel durch das Befahren mit einem Motorboot, der Durchführung einer Veranstaltung auf dem Wasser, oder für gewerbliche Nutzungen wie Segelschulen oder zur Schifffahrt, finden Sie hier den entsprechenden Antrag.


Verhaltensregeln

Wie überall gilt auch auf den Seen die gegenseitige Rücksichtnahme. Jeder sollte sich so verhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.



Fragen zu den Nutzungsmöglichkeiten an den LeipzigSeen

Sollten Sie Fragen zu den Nutzungsmöglichkeiten an den Seen, zu den Zulassungen Ihrer Boote usw. haben, können Sie Ihre Frage gern an uns stellen. Schicken Sie uns hierzu eine Mail an unten stehende E-Mail-Adresse. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Aussagen geben können, dass wir keine juristische, versicherungsrechtliche oder steuerliche Beratung durchführen.

Ansprechpartner

Küstenwache

Pier1 GmbH & Co. KG

Hafenstraße 23

04416 Markkleeberg

E-Mail